Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Anerkennung der Konditionen

Alle Offerten und Aufträge unterliegen unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen sind nur rechtskräftig, wenn sie durch den Lieferanten schriftlich bestätigt sind.

Liefertermine
Die vereinbarten Liefertermine sind unverbindlich. Ansprüche auf Ersatz von Konventionalstrafen oder andere Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden nicht anerkannt: Teillieferungen sind zulässig.

Garantie
Für verdeckte Mängel wird eine Garantie von zwei Jahren gewährt, gerechnet vom Datum der Lieferung. Die Garantieleistung umfasst die Ersatzlieferung der beanstandeten Bestandteile oder Produkte. Ein weiterer Schadenersatz jeder Art wird nicht anerkannt. Verbrauchsteile der elektrischen Installation, die einem normalen Verschleiss unterliegen, sind von der Garantie ausgenommen. Voraussetzungen für eine Garantieleistung sind:

  • eine Anzeige in schriftlicher Form: diese Anzeige
    berechtigt uns, den Mangel an Ort und Stelle zu prüfen
  • das Produkt muss fachgerecht montiert und behandelt
    worden sein
  • die Beanstandung muss eindeutig auf einen Materialoder Fabrikationsfehler zurückzuführen sein


Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Firma SIDLER Metallwaren AG.


Kontrolle der Ware
Der Käufer hat die Pflicht, die Lieferung sofort zu kontrollieren. Beanstandungen müssen innerhalb 8 Tagen gemeldet werden. Andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Transportschäden sind als solche zu deklarieren und müssen gleichzeitig dem Überbringer Transportfirma) und SIDLER Metallwaren AG mitgeteilt werden.


Mängelrügen, Haftung

Mängelrügen und Beanstandungen sind unverzüglich unter Angabe der Gründe zu melden. Sie können innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Für berechtigte Beanstandungen liefern wir Ersatz. Anderweitige Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.


Retouren
Voraussetzungen für eine Waren-Rücknahme sind:

  • eine Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sie vorher von SIDLER Metallwaren AG akzeptiert wurde
  • die Gutschrift der retournierten Ware erfolgt erst aufgrund der Waren-Eingangskontrolle
  • in jedem Fall wird 30 % des bezahlten Wertes für die Funktions-Kontrolle in Abzug gebracht
  • Rücksendungen müssen franko Haus erfolgen


Zahlung
Alle Rechnungen sind zu den vereinbarten Terminen zu bezahlen. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermines tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Der Lieferant ist dann berechtigt, für diese Forderungen den handelsüblichen Zinssatz zu belasten.


Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsort für den Käufer und für SIDLER Metallwaren AG ist Romanshorn